Gruppen verbundener Kunden und Kreditnehmereinheiten – zwei Bücher mit sieben Siegeln?

Zielsetzung:

Seit 2014 gelten für die Zusammenfassung von Kreditnehmern abhängig von den jeweiligen Regelungsbereichen (Millionenkredite auf der einen – Großkredite, Organkredite sowie Kreditunterlagen auf der anderen Seite) unterschiedliche bankaufsichtliche Vorgaben. Mit Rundschreiben 14/2018 hat die BaFin die EBA-Leitlinien zur Anwendung von Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR für Deutschland umgesetzt, welche seit 2019 anzuwenden sind. Mit den Präzisierungen und Klarstellungen der EBA haben die Unterschiede in den Zusammenfassungsregeln für Kreditnehmereinheiten sowie Gruppen verbundener Kunden noch stärker an Bedeutung gewonnen. Einem eher formalen Ansatz in den Kreditnehmereinheiten steht ein am Gesellschaftsrecht und am Ausfallrisiko orientierter Begriff der Gruppe verbundener Kunden gegenüber.

Der erste Tag unseres Seminars wird durch den Einstieg in die sehr anspruchsvollen theoretischen Grundlagen geprägt sein. Dabei lockern einfache Anwendungsbeispiele den Theorieblock auf und Sie können das Erlernte praktisch umsetzen.

Am zweiten Tag wird der umfangreiche Theorieblock abgeschlossen. Sie lösen themenübergreifende Beispielfälle von mittlerem Schwierigkeitsgrad und vertiefen in Gruppenarbeit das Erlernte mit komplexeren Beispielen. Abschließend diskutieren Sie – betreut durch den Referenten – alternative Lösungsansätze. Dadurch, dass Sie im Seminar verschiedene Fälle mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad lösen, setzen Sie die theoretischen Grundlagen praktisch um. Die Erfahrungen zeigen, dass daraus und aus den intensiven Diskussionen eine zunehmende Sicherheit im Umgang mit dem Regelwerk erwächst.

Inhaltliche Bausteine:

  • Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
  • Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
    Beherrschung 
    gem. Art. 22 RL 2013/34/§ 290 HGB: GvKs bei handelsrechtlicher Konsolidierung, Vergleichbare Beherrschungsverhältnisse (Regeltatbestände), Sonstige Beherrschungssachverhalte (EBA-Kontrollindikatoren), Beherrschung als „single risk“, Widerlegbarkeit
    Risikogruppe: Definition („wahrscheinliche Zahlungsschwierigkeiten“), Indizien (wirtschaftliche Abhängigkeiten /gemeinsame Gesellschafter )
    Umfang der Bildung von GvKs: Siloansatz bei „Staatskonzernen“, bei Beherrschungsgruppen i.V.m. Risikogruppen
  • Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG
    Beherrschung nach § 290 HGB
    Anteile von 50 % oder mehr
    Persönlich haftende Gesellschafter
    Gewinnabführungsvertrag
    Konzern nach § 18 AktG (Unterordnungs-/Gleichordnungskonzern)
    Umfang der KNE (Kumulation/Mehrfachzuordnung)
  • Fallbeispiele
  • Problemfälle, die Sie mitbringen (gern kompliziert, aber bitte übersichtlich)

Teilnehmerkreis

Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft im Bereich Kreditgeschäft, Firmenkunden, Meldewesen oder Revision.

Referenten

Nikolaus Demmelmair

Nikolaus Demmelmair, Bundesbankdirektor, LL.M., ist seit 1989 in der Bankenaufsicht der Bundesbank in der Hauptverwaltung München tätig und lehrt darüber hinaus als nebenamtlicher Dozent an der Hochschule der Bundesbank. Daneben hat er zu dem Seminarinhalt im Sparkassenverlag ein Buch veröffentlicht und im KWG/CRR – Kommentar Beck/Samm/Kokemoor kommentiert.

Anmeldung

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Übersicht

Termine und Veranstaltungsorte

16.11.2020 – 17.11.2020
Frankfurt a.M.

Dauer

2 Tage [14 CPE ~ IIA Standards]

Code-Sharing Seminar

Anbieter:
VÖB-Service GmbH
Co-Veranstalter:
ARC Institute

Methodik

Interaktiver Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Fallstudien, Reflexion

Teilnahmebedingungen und Preis

Die Teilnahmegebühr beträgt 1340,- Euro und ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Bitte zahlen Sie die Teilnehmergebühr direkt nach Erhalt der Rechnung. Der Preis beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen der jeweils gebuchten Veranstaltung, Kaffeepausen sowie Seminarunterlagen.

Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

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