Neuerungen und Umsetzungszeitplan der sechsten MaRisk-Novelle

– Einblick in die Roadmap der BaFin und wichtige Impulse für die Interne Revision –

Zielsetzung:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. Oktober 2020 den Entwurf zur mittlerweile sechsten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat dazu am 4. Dezember 2020 ausführlich Stellung genommen. Am 12. Februar 2021 findet nach aktuellem Stand eine Sitzung des BaFin-Fachgremiums MaRisk statt, in der sich die Kreditwirtschaft mit den Aufsichtsbehörden über die unterschiedlichen Positionen austauschen wird. Mit der Veröffentlichung der endgültigen Fassung ist nicht vor Ende März 2021 zu rechnen. Mit dieser Novelle werden in erster Linie verschiedene Leitlinien der EBA national umgesetzt. Das betrifft vor allem die Themen Auslagerung sowie Management notleidender und gestundeter Risikopositionen.

Damit sind die meisten und umfangreichsten Anpassungen der MaRisk verbunden. Zu einem kleinen Teil fließen auch die EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken ein. Davon sind allerdings die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) stärker betroffen. Zudem leitet die Aufsicht aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance und aus der Aufsichtspraxis der EZB weitere Anpassungen ab.

In diesem Webinar werden die geplanten Änderungen ausführlich dargestellt und die damit verbundenen Auswirkungen grob erläutert. Zudem wird ganz aktuell auf die Ergebnisse der Sitzung des Fachgremiums MaRisk vom 12. Februar 2021 eingegangen und ein Ausblick auf die siebte MaRisk-Novelle gegeben, die bereits im April 2021 eingeleitet werden soll.

Inhaltliche Bausteine:

  • Auftakt: Aktueller Stand Sechste MaRisk-Novelle
  • Geplante Änderungen des Anwendungsbereiches
  • Umsetzung der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen
  • Umsetzung der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen
  • Umsetzung der EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken
  • Weitere wesentliche Anpassungen der MaRisk
  • Umsetzungszeitplan der sechsten und siebten MaRisk-Novelle
  • Gemeinsames Fazit und Ausblick

Referenten

Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Dort leitet er seit 2015 den Bereich Bankenaufsicht, zuvor den Bereich Risikomanagement mit insgesamt 20 Jahren Verbandserfahrung.

Er ist Autor des führenden MaRisk-Kommentars und diverser Veröffentlichungen sowie gefragter Referent in diesem Bereich. Der promovierte Mathematiker war zuvor mehrere Jahre im Kreditgeschäft und in der IT-Branche tätig.

Herr Dr. Hannemann ist Mitglied im Fachgremium MaRisk der BaFin und der Deutschen Bundesbank und im Gesprächskreis kleiner Institute der BaFin. Darüber hinaus hat er Ende 2014 für den VÖB die Rolle des EZB-Betreuers übernommen und leitet seitdem die international besetzte ECB Industry Group.

Anmeldung

99,00

Kombinationsangebot:

Bei der Buchung dieses Trainings können Sie optional das Training
S.O.S. | Serious Business Game für einen sicheren Umgang mit Emotionen
(3 CPE) für nur 49 Euro zzgl. gesetzl. USt. mit dazubuchen.

Dazu tragen Sie einfach bei der Bestellung im Freitextfeld den Text „Zusatzangebot SOS nutzen“ ein.

Mehr zum Inhalt des Trainings:

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Methodik

Interaktiver Vortrag, Diskussion, Fallstudien, Reflexion

Teilnahmebedingungen und Preis

Die Teilnahmegebühr beträgt 99,00 EUR und ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Bitte zahlen Sie die Teilnehmergebühr direkt nach Erhalt der Rechnung. Der Preis beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen der jeweils gebuchten Veranstaltung sowie Seminarunterlagen. Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.