Gruppen verbundener Kunden – alles nur ein „single risk“

Zielsetzung:

Seit 2014 gelten für die Zusammenfassung von Kreditnehmern im Bereich der europäischen Regelungen (insbesondere Großkreditregelungen) wie auch für einen wichtigen Teil der nationalen Regelungsbereiche (Organkredite sowie Offenlegungspflichten nach § 18 KWG) ein neuer Gruppenbegriff. Mit Rundschreiben 14/2018 hat die BaFin die EBA-Leitlinien zur Anwendung von Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR zum Jahresanfang 2019 umgesetzt. Mit den Leitlinien der EBA sind zwar die grundsätzlichen Fragestellungen zur Gruppe verbundener Kunden beantwortet, die konkrete Identifizierung von Beherrschungssachverhalten und der wirtschaftlichen Abhängigkeit bleibt aber weiterhin komplex.

Das Seminar ist zunächst durch einen Einstieg in die sehr anspruchsvollen theoretischen Grundlagen geprägt, der Theorieblock wird aber durch konkrete Anwendungsbeispiele aufgelockert, mit dem Ziel, dass die Anwender das Gehörte praktisch umsetzen. Die dabei entstehenden Diskussionen erleichtern den Teilnehmern, auf Basis der Zielsetzung des Regelwerks adäquate Lösungen zu finden.

Inhaltliche Bausteine:

  • Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
  • Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
    Beherrschung gem. Art. 22 RL 2013/34/§ 290 HGB: GvKs bei handelsrechtlicher Konsolidierung, Vergleichbare Beherrschungsverhältnisse (Regeltatbestände), Sonstige Beherrschungssachverhalte (EBA-Kontrollindikatoren), Beherrschung als „single risk“, Widerlegbarkeit
    Risikogruppe: Definition („wahrscheinliche Zahlungsschwierigkeiten“), Indizien (wirtschaftliche Abhängigkeiten /gemeinsame Gesellschafter )
    Umfang der Bildung von GvKs: Siloansatz bei „Staatskonzernen“, bei Beherrschungsgruppen i.V.m. Risikogruppen
  • Abgrenzungen zur Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG
  • Fallbeispiele
  • Problemfälle, die Sie mitbringen (gern kompliziert, aber bitte übersichtlich)

Teilnehmerkreis:

Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft im Bereich Kreditgeschäft, Firmenkunden, Meldewesen oder Revision.

Referenten

Nikolaus Demmelmair

Nikolaus Demmelmair, Bundesbankdirektor, LL.M., ist seit 1989 in der Bankenaufsicht der Bundesbank in der Hauptverwaltung München tätig und lehrt darüber hinaus als nebenamtlicher Dozent an der Hochschule der Bundesbank. Daneben hat er zu dem Seminarinhalt im Sparkassenverlag ein Buch veröffentlicht und im KWG/CRR – Kommentar Beck/Samm/Kokemoor kommentiert.

Anmeldung

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Übersicht

Termine und Veranstaltungsorte

23.03.2020, 09:30-17:00 
Godesberger Allee 88
53175 Bonn

Dauer

1 Tag [7 CPE ~ IIA Standards]

Code-Sharing Seminar

Anbieter:
VÖB-Service GmbH
Co-Veranstalter:
ARC Institute

Methodik

Interaktiver Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Fallstudien, Reflexion

Teilnahmebedingungen und Preis

Die Teilnahmegebühr beträgt 850,- Euro und ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Bitte zahlen Sie die Teilnehmergebühr direkt nach Erhalt der Rechnung. Der Preis beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen der jeweils gebuchten Veranstaltung, Kaffeepausen sowie Seminarunterlagen.

Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

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